Was heißt denn hier genehmigt? – S21: Plan und Feststellung

S21: Plan und Feststellung

Was heißt denn hier genehmigt?

Was heißt denn hier genehmigt?

Flyer: Was heißt denn hier genehmigt?
(Flyer 2 Seiten A4 gefalzt auf A5, Druckversion)
(Flyer 2 Seiten A4 gefalzt auf A5, komprimiert)


Quellenhinweise und Erklärungen zum Thema Planfestellung

Die Ausgangslüge

  • „Kefer sagte dazu der FAS: „Ich weise darauf hin, dass wir für Stuttgart 21 über die nötigen Planfeststellungsbeschlüsse und einen rechtskräftigen Finanzierungsvertrag verfügen.“ „ (Aus Abendblatt.de) . Weitere Quellen: Focus und Esslinger Zeitung.

Die zweite Grundsatzlüge der Bahn AG

  • Geschäftsbericht 2001 der DB Netz AG: „Insgesamt gilt für neue Projekte – wie beispielsweise das Projekt Stuttgart 21 – grundsätzlich, dass eine Umsetzung erst nach abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren erfolgt.“ (Seite 20). Quellen: BAA oder direkt der Geschäftsbericht der DB AG (pdf)

Weiterführende Links zu ausstehenden Genehmigungen

Grundwasserproblematik

02.08.2011 der VGH Mannheim lehnt den Eilantrag des BUND zum S21-Baustopp ab, bestätigt jedoch in der Begründung, dass ein neues Planfeststellungsverfahren durchaus notwendig werden kann:
>> BAA
>> justiz-bw

Kosten und Risiken

Sonstiges

  • Negative Auswirkungen auf das Umland werfen weitere Fragen auf:

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