Hallo liebe InfoOffensive,
die letzte Nacht hat es gezeigt – die Bahn lässt sich weder von fehlenden Genehmigungen noch von fehlender Sinnhaftigkeit aufhalten. Die Bäume vor der Röhre sind gefällt um die Einrichtung einer Baustelle für den Fildertunnel zu ermöglichen. Eine Baustelle für einen Tunnel, zu dem es Stand heute mehr Fragen als Antworten gibt. Am 30.01.2012 gibt es einen Erörterungstermin zur Planänderung (http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1335214/index.html) – steht das Ergebnis hier auch schon fest?
Ein Augenzeugenbericht, der die Ereignisse vom Samstag schön zusammenfast, steht im Robin-Wood-Blog: http://www.robinwood.de/wordpress/blog/aktion/2012/01/37-baume-fallen-fur-den-nicht-planfestgestellten-fildertunnel/
Was ist das Wort unserer Landesregierung noch wert?
Da schreiben sie in einer Pressemitteilung stolz, sie hätten erreicht, dass der Gestattungsvertrag für die Baustelleneinrichtung im Schloßgarten erst unterzeichnet wird, wenn die Bahn AG die notwendigen Genehmigungen vorlegt (http://www.daniel-renkonen.de/PM/items/renkonen-kritisiert-abrissarbeiten-des-suedfluegels). Wer genau hinschaut wird übrigens feststellen, dass eigentlich offen bleibt ob damit die Genehmigung zum Fällen der Bäume oder zur sinnvollen Weiterführung der Baustelle gemeint ist. Gerade eine Woche hat das Wort gehalten, dann ist der Vertrag unter Dach und Fach (http://www.baden-wuerttemberg.de/sixcms/detail.php?id=263702) – selbstverständlich ohne, dass die Bahn eine einzige Genehmigung beigebracht hätte. Für mich ganz persönlich eine große Enttäuschung, habe ich doch bis zuletzt geglaubt (oder glauben wollen), dass unsere Regierung in ihrem Handeln Zwängen unterliegt, die von außen vielleicht nicht immer ersichtlich sind. Aber wenn selbst eine nach meinem Ermessen banale und völlig logische Forderung nicht mehr als eine Woche aufrecht erhalten werden kann, ist das vielleicht ein Zeichen dafür, dass wir alle uns noch sehr lange gegen staatliches Unrecht zur Wehr setzen müssen, dass wir nicht nur die Symptome sondern auf lange Sicht die Ursachen bekämpfen müssen.
Im Augenblick bleibt uns nur, uns wie in der letzten Nacht gegen die direkten Auswirkungen zu wehren. Wieviel schon die bloße Anwesenheit am Ort des Geschehens Wert sein kann, und was möglich ist, ohne dass juristische Folgen drohen, hat Elvira hier sehr schön zusammengefasst: http://www.parkschuetzer.de/statements/117693 . Wer mehr tun möchte, kann sich Aktionsgruppen anschließen oder kann sich (über unsere Kontaktadresse) beim Koordinationsteam melden um am Tag X Infopunkte außerhalb des zu räumenden Gebiets zu betreuen.
Auch auf politischer Ebene gibt es Versuche, einen Baustopp zu erreichen – die Anträge dazu kann man auf http://www.kopfbahnhof-21.de/ nachlesen.
Die juristische Seite liegt ja meistens außerhalb unserer direkten Einflussmöglichkeiten – doch gibt es auch hier noch Potential. Einmal läuft die Anfechtung der Volksabstimmung: http://railomotive.com/2012/01/stuttgart-21-volksentscheid-angefochten/ und zum anderen schöpft der BUND auch alle juristischen Möglichkeiten aus. Hier ein Statement des BUND, das ich mit freundlicher Genehmigung veröffentlichen darf:
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Leider gibt es bei den Klagemöglichkeiten Unterschiede zwischen dem Schlossgarten und dem Südflügel.
Im Schlossgarten besteht immer noch das Fällverbot, das vom EBA am 5.10.2010 verhängt wurde. Der BUND wird, sollte das EBA das Fällverbot aufheben einen Eilantrag dagegen, beim VGH stellen. „Vorbeugend“ macht dies keinen Sinn, sondern erst dann, wenn das EBA Fällungen zulassen will.
Beim Südflügel stellt sich die Rechtslage anders dar. Die AG Fledermausschutz Tübingen hat die Fassade und das Dach des Südflügels untersucht und leider keinerlei Spuren gefunden, die auf ein Fledermausvorkommen im Südflügel hindeuten. Auch die artenschutzrechtlichen Gutachten der Bahn kommen zum gleichen Ergebnis. Die Gutachten der Bahn wurden von einer, auch in Naturschutzkreisen anerkannten Firma ausgeführt. Diese ist dafür bekannt, dass sie keine Gefälligkeitsgutachten für Auftraggeber erstellt – ganz im Gegensatz zu der Firma, die die Gutachten für den Nordflügel erstellt hat.
Die Bahn hat vom EBA für den Abriss u.a. Auflagen zum Lärm und zur Erschütterungsminimierung erhalten, um die Fledermäuse im gegenüberliegenden Schlossgarten bei ihrem Winterschlaf zu schützen. Die Bahn hat diese Auflagen lt. Zeitungsberichten anscheinend erfüllt. Der BUND wird dies selbstverständlich prüfen, allerdings sehen wir nach dem aktuellen Kenntnisstand beim Südflügel wenig, ja fast keine Chancen mit einem Eilantrag den Abriss stoppen zu können.
Der BUND kann in diesem Fall nur naturschutzrechtliche und keine Argumente zum Denkmalschutz vorbringen.
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Wir müssen weiterhin zeigen, dass wir uns nicht entmutigen lassen. Bleibt präsent, kommt zu den Kundgebungen und Demozügen. Tragt Buttons und Aufkleber – denn wir sind weiterhin in Recht. Wer Demos oder Redebeiträge verpasst hat, kann sie sich hier noch einmal ansehen: http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=798 . Der Besuch der Seite lohnt sich in jedem Fall – hier im Medienarchiv gibt es auch Empfehlungen zu anderen spannenden Filmbeiträgen.
Ich hoffe, wir sehen uns morgen zur 108. Montagsdemo? Der Demozug wird uns zum Rathaus führen: http://www.bei-abriss-aufstand.de/2012/01/20/108-montagsdemo-am-23-1/
Bis dahin!
Herzliche Grüße und -oben bleiben
Andrea
für IO.KO