Der Stresstest:
Wer leistet mehr – Kopfbahnhof oder Stuttgart 21?

Kein Stress mit dem Stresstest!

Wir liefern Euch die Quellen und Argumente für Diskussionen. Jetzt unten verfügbar.


Der Stresstest Flyer

Der Stresstest Flyer


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2 Seiten A4 gefalzt auf A5 (pdf)
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Quellenhinweise und Erklärungen zum Thema Stresstest

Stress21 – der Stresstest der Parkschützer

>> StresS21 im Theaterhaus am 10.7
>> StresS21? Der Stresstest der Parkschützer

Schlagzeile: „Stuttgart 21 besteht Stresstest“

Dafür wurden bereits weit vor der Veröffentlichung ungeprüfte Teilergebnisse
an die Presse weitergegeben und Medien drucken das brav ohne Fragezeichen und ohne erklärte Zweifel:

„Wie sueddeutsche.de am Samstag aus Kreisen der Deutschen Bahn erfuhr, ist die Bahn – wie schon in der Vergangenheit ausgedrückt – zuversichtlich, dass Stuttgart 21 den Stresstest besteht.“

>> hieraus zitiert
Siehe auch:
>> Stuttgarter Zeitung
>> n-tv
>> bz-berlin

Die Bahn und die Stimmungsmache für S21 – ein Beitrag des Medienmagazins Zapp (NDR) über die Rolle der Medien.

Und warum das alles? Weil die Bahn weitere Aufträge vergeben will –und das direkt im Anschluss an die Präsentation des Stresstests:

Tunnelbau-Vergabe am 15. Juli (verschoben)

>> http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,768267,00.html

Stresstest im Schlichterspruch

>> Wortprotokoll Seite 44.

Wieviele Gleise hat der Kopfbahnhof?

Es führt immer wieder zu Verwirrungen – 16 oder 17 Gleise im Kopfbahnhof?
Der Kopfbahnhof hat die Gleise 1 bis 16 und zusätzlich das Gleis 1a, also 17 Gleise.
Gleis 1 und 1a wurden im September 2010 im Zuge der begonnenen Arbeiten an S21 entfernt. Also muss der Kopfbahnhof heute mit 15 Gleisen auskommen.
>> http://de.wikipedia.org/wiki/Stuttgart_Hauptbahnhof#Gleise_und_Bahnsteige

Wie groß ist die Kapazität des heutigen Kopfbahnhofs?

Boris Palmer in der Schlichtung:

„Der Verwaltungsgerichtshof hat auf einer falschen Aktengrundlage urteilen müssen;
denn Sie haben dem Verwaltungsgerichtshof das Gutachten vorgelegt, ein Drittel
mehr Leistungsfähigkeit für den Tunnelbahnhof als für den Kopfbahnhof.“

>> Wortprotokoll 2. Schlichtungsgespraech, Seite 25 und S.142

Zitat:

„Die Kapazität des heutigen Kopfbahnhofs beträgt 37 Züge pro Stunde“

>> http://www.das-neue-herz-europas.de/dialog21/default.aspx

Dialog 21, Ausgabe 3, dort Seite 2.

Das Wort „Kapazität“ kommt aus dem lateinischen und wird übersetzt mit „Fassungsvermögen“.
Es wird also von Seiten der Bahn behauptet, die Kapazität des Kopfbahnhofs beträgt 37 Züge. Merkwürdig, dass heute schon 38 Züge fahren. Also mehr, als der Bahnhof fassen kann? Und das bei reduzierter Gleisanzahl in einem nicht ausgelasteten Bahnhof! Da kann man sich schon fragen…

Egon Hopfenzitz, ehemaliger Bahnhofsvorsteher in Stuttgart, zum Thema Kapazität:
>> Wortprotokoll, Seite 16.

Vor der Einführung der S-Bahn fuhren sehr viel mehr Züge im Kopfbahnhof als heute. Da aber nun die S-Bahn einen Teil der Infrastruktur um den Stuttgarter Bahnhof mitnutzt und sich seit den 70ern einiges in dieser Infrastruktur verändert hat, ist die Frage nach der maximal möglichen Zugzahl im Kopfbahnhof nicht so einfach zu beantworten. Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, braucht man also eine Kapazitätsprüfung (=Stresstest) für den Kopfbahnhof ebenso wie für den Tiefbahnhof. Nur dann sind die Zahlen aussagekräftig.
Minister Winfried Hermann zur Kapazität und zum Stresstest für den Kopfbahnhof ab Minute 55:15:
>> http://www.fluegel.tv/index.php?article_id=169

Kapazitätsbetrachtungen

Der renommierte Bahnexperte Dr. Christoph M.Engelhardt aus München hat die Kapazität von Kopfbahnhof und Tiefbahnhof in Vergleich zu anderen europäischen Bahnhöfen gesetzt. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die von den Projektbetreibern angegebene Kapazität des Tiefbahnhofs bei guter Betriebsqualität nicht sehr wahrscheinlich ist.
>> http://www.kopfbahnhof-21.de/fileadmin/downloads/presseberichte/ERI_6_2011_engelhardt.pdf
Die Bahn hat Herrn Dr. Engelhardt für seine Untersuchung in scharfen Worten kritisiert.
Daraufhin hat Herr Engelhardt sich in einem offenen Brief geäußert.
>> http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/06/08/offener-brief-von-dr-christoph-engelhardt-an-die-bahn/
Antwort der Bahn:
>> http://www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de/aktuelles_termine/aktuelles/20110628_1/default.aspx
Zweiter offener Brief von Herrn Dr. Engelhardt:
>> http://www.bei-abriss-aufstand.de/2011/07/11/zweiter-offener-brief-von-dr-christoph-engelhardt-an-die-bahn/

Wie zählt man Züge im Kopfbahnhof, wie liest man einen Gleisbelegungsplan? Wie viele Züge fuhren früher im Kopfbahnhof? Dies und weiteres gibt hier:
>> http://gewerkschaftergegens21.de/wp-content/uploads/2011/06/HerleitungKopfFormel.

Barrierefreiheit

Wer bei Barrierefreiheit nur an die Belange von Rollstuhlfahrern denkt, denkt zu kurz. Jeder, der eine Treppe nicht in angemessener Zeit schafft, bremst die Nachfolgenden. Egal, ob er auf Gehhilfen angewiesen ist, ob er Gepäck hat, das er nicht loslassen möchte, ob er schlecht sieht oder hört – oder ob er in Begleitung von kleinen Kindern unterwegs ist.
>> http://www.diskussion21.de/html/wer_ist_betroffen_.html

Alexander Drewes, Beauftragter für die Belange behinderter Menschen beim Fahrgastverband PRO BAHN in der Schlichtung:
>> Wortprotokoll, Seite 145ff

Barrierefreiheit im Schlichterspruch:
>> Wortprotokoll, Seite 31, Seite 44,

Notfallplan für die S-Bahn

Wie oft hat man schon gehört, dass die S-Bahn wegen einer Betriebsstörung oberirdisch im Kopfbahnhof hält? Zuletzt am 20.04.2011: >> http://s21irrtum.blogspot.com/2011/04/s-bahn-storung-gott-sei-dank-gibt-es.html

Künftig gibt es diese Ausweichmöglichkeiten nicht mehr, Betriebsstörungen im Berufsverkehr werden zur noch größeren Belastungsprobe für die tausenden Pendler, die täglich nach Stuttgart kommen.

Wer weiß, ob die S-Bahn-Umleitung über den Westbahnhof künftig noch möglich ist?
>> http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.nach-bauarbeiten-stoerung-im-s-bahn-netz.8ac8ae44-e709-4380-97a1-695269d8d620.html

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat das Thema „Notfallpläne für die S-Bahn“ ausführlich untersucht:
>> http://www.vcd-bw.de/presse/2009/22-2009/hintergrundinfo/index.html

Der integrale Taktfahrplan

eine großartige Darstellung des Integralen Taktfahrplans im Stuttgarter Hauptbahnhof:

Allgemeine Erklärung zum Integralen Taktfahrplan unter:
>> Wikipedia: Integraler Taktfahrplan
Der Integrale Taktfahrplan im >> Koalitionsvertrag, Seite 34

Die fehlenden Ausgangsdaten

Sie wurden schon in der Schlichtung immer wieder angemahnt:
>> Wortprotokoll, Seite 88, Seite 113.
>> Wortprotokoll 2. Schlichtungsgespraech, Seite 40, Seite 42, Seite 53.
>> Wortprotokoll, Seite 5, Seite 7, Seite 39, Seite 67 (Herr Geissler!).
Und so weiter, und so fort. Das sind nur ein paar ausgewählte Textstellen aus vielen.
Zum Grundwassermanagement:

„…dass der Schienenkonzern in den nächsten Wochen die fehlenden Unterlagen und Expertisen nachreicht.“

>> http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.grundwassermanagement-fuer-stuttgart-21-forderung-nach-neuem-verfahren.8f14ee2b-4703-4c57-9015-9b6d77812fc6.html

„Noch Ende Dezember 2010 hat Bahnvorstand Dr. Volker Kefer in einem Schreiben an MdL Werner Wölfle zugesagt, dass die Bahn gerne bereit sei, im Anschluss an die von der Bahn durchzuführenden Hausaufgaben die Randbedingungen und Daten des Stresstests nicht nur der SMA, sondern auch dem Aktionsbündnis für eine Überprüfung zur Verfügung zu stellen. Zwei Monate später sei davon keine Rede mehr gewesen“, kritisiert Frieß (BUND Landesgeschäftsführer)
>> Siehe dort auch Anhang 2.

Stresstest-Präsentation Ende Juli

Liveübetragung wird es bei Phönix und bei Flügel-TV geben:
>> www.fluegel.tv
>> http://www.phoenix.de/content//383880

Der Bericht zum sma-Audit, der das Kernstück der Stresstest-Präsentation sein wird, kann hier vollständig heruntergeladen werden:
>> http://www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/Audit_Schlussbericht_1-00.pdf

Weiterführende Links

Das sma-Gutachten in der Schlichtung

>> http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=534 – Auf der rechten Seite gibt es einen dreitiligen Link zu den Scans des Gutachtens.

Stellungnahme von sma zum Gutachten

>> http://www.kopfbahnhof-21.de/index.php?id=545

Volksabstimmung

Die Volksabstimmung ist in der Landesverfassung von Baden-Württemberg vorgesehen:

  1. Es wird über eine Gesetzesvorlage abgestimmt, die zuvor vom Landtag abgelehnt wurde. [1] Art.60(3)
  2. Stimmberechtigt sind alle, die auch bei einer Landtagswahl wahlberechtigt sind. [1] Art.26(1),(7)
  3. Die Mehrheit der Stimmen muß für den Gesetzentwurf sein, UND es müssen mindesten ein Drittel aller Stimmberechtigten für den Gesetzentwurf stimmen. [1] Art.60(5)

Verfassung Baden-Württembergs auf der Seite der Landeszentrale für politische Bildung:
>> http://www.lpb-bw.de/bwverf/bwverf.htm
Mehr Demokratie e.V. Zum Thema Volksabstimmung:
>> http://www.mitentscheiden.de/bw_volksabstimmung.html

Barrierefreiheit

>> http://barrierefrei.de/information/Recht_und_Gesetz
>> http://barrierefrei.gegen-stuttgart-21.de/

Die Schlichtung in Wort und Bild

Wortprotokolle, TV-Mitschnitte und mehr:
>> http://www.schlichtung-s21.de

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