Frage zum Landeshaushalt
Sehr geehrte(r) Landtagsabgeordnete(r),
ich wende mich an Sie, da Sie nach meiner Auffassung meinen Heimatwahlkreis und damit auch meine Interessen im Landtag vertreten.
Die Medien berichten, der Landeshaushalt sei sanierungsbedürftig, Sparmaßnahmen werden angekündigt. Da stellt sich mir die Frage, wie mit dem Damokles-Schwert „Stuttgart 21“ umgegangen wird. Die Bahn hat schon Ende 2012 zugegeben, dass die Finanzierungsvereinbarung nicht ausreicht. Weder die Stadt noch das Land haben bisher die Bereitschaft zur Übernahme der entstehenden Mehrkosten zugesagt. Trotzdem baut die Bahn weiter – offenbar in der festen Gewissheit, dass am Ende jemand bezahlen wird.
In Anbetracht des offensichtlichen Sparzwangs für das Land leuchtet mir als Bürgerin nicht ein, wie diese Situation toleriert werden kann. Aus den Medien kann ich ebenfalls entnehmen, dass das Land die Möglichkeit einer – ich hoffe ich zitiere richtig – „negativen Feststellungsklage“ hat. Also die Möglichkeit juristisch feststellen zu lassen, dass das Land nicht für mehr als die geplante Summe einstehen muss.
Meine Fragen an Sie ist daher: Befürworten Sie diese Klage?
Mit freundlichen Grüßen